Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2010 - 1 P 46/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 23 Abs 2 VwGO, § 24 Abs 2 VwGO, § 24 Abs 2 S 1 VwGO, § 24 Abs 4 VwGO
Entbindung eines ehrenamtlichen Richters aufgrund eines geltend gemachten besonderen Härtefalles - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzumutbarkeit der Ausübung eines Amtes aufgrund äußerer Umstände als besonderer Härtefall i.R.e. Entbindung eines ehrenamtlichen Richters von seinem Amt; Anlegung eines strengen Maßstabes bei der Beurteilung eines besonderen Härtefalls im Hinblick auf die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Entbindung eines ehrenamtlichen Richters aufgrund eines geltend gemachten besonderen Härtefalles (hier verneint)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzumutbarkeit der Ausübung eines Amtes aufgrund äußerer Umstände als besonderer Härtefall i.R.e. Entbindung eines ehrenamtlichen Richters von seinem Amt; Anlegung eines strengen Maßstabes bei der Beurteilung eines besonderen Härtefalls im Hinblick auf die ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 06.11.2003 - 2 PS 354/03
Amtsausübung; ehrenamtlicher Richter; Entbindung; Gebrechlichkeit; Härtefall; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2010 - 1 P 46/10
Dieser strenge Maßstab bei der Beurteilung als besonderer Härtefall ist im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung des gesetzlichen Richters sowie vor dem Hintergrund der gewichtigen gesetzlichen Grundpflicht zur Übernahme richterlicher Tätigkeit geboten ( vgl.: BayVGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Az.: 5 S 03.1773 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. November 2003 - Az.: 2 PS 354/03 -, jeweils zitiert nach juris ). - VGH Bayern, 10.12.2002 - 5 S 02.2935
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2010 - 1 P 46/10
Dementsprechend rechtfertigen starke familiäre oder berufliche Belastungen oder berufliche Nachteile durch die Ausübung des Ehrenamtes grundsätzlich noch keine Entbindung eines ehrenamtlichen Richters; einen Grund hierfür bietet nur eine übermäßige Belastung, welche die Ausübung der richterlichen Tätigkeit als unzumutbar erscheinen lässt ( vgl.: BayVGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - Az.: 5 S 02.2935 -, zitiert nach juris ).
- OVG Saarland, 02.02.2011 - 1 F 6/11
Entbindung eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters
allgemein zum Verständnis des § 23 Abs. 2 VwGO u.a. OVG Greifswald, Beschluss vom 13.11.1997 - 2 P 10/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6.11.2003 - 2 PS 354/03 -, NVwZ-RR 2004, 84; OVG Magdeburg, Beschluss vom 3.3.2010 - 1 P 46/10 -, juris; Beschluss des Senats vom 31.8.2005 -1 T 7/05 - Funke-Kaiser, a.a.O., § 23 Rdnr. 7; P. Stelkens/Panzer, a.a.O., § 23 Rdnr. 9, und Ziekow, § 23 Rdnrn. 13 bis 15. - OVG Bremen, 07.12.2022 - 2 F 278/22
Berufliche Belastung; ehrenamtliche Richter; Entschlagung; Entschlagung - …
Ein solcher Fall ist gegeben, wenn äußere Umstände die Ausübung des Amtes unzumutbar erscheinen lassen, insbesondere der ehrenamtliche Richter dadurch seelisch oder körperlich unzumutbar belastet wird, etwa bei Gebrechlichkeit oder einer außerordentlichen beruflichen oder familiären Beanspruchung (vgl. OVG LSA, Beschl. v 03.03.2010 - 1 P 46/10, juris Rn. 2;… Nds. OVG, Beschl. v. 08.03.2021 - 13 PS 76/21, juris Rn. 8 f. jeweils m.w.N.).